AGB Nürnberger Altstadthof
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Bewirtungsvertrag und Gruppenbuchungen . Stand März 2018
I Geltungsbereich
1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen geltend für alle Bewirtungsverträge und für alle Vorbestellungen mit Bewirtung in unseren Räumlichkeiten sowie für Gruppenbuchungen von Führungen.
2. Geschäftsbedingen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch unser Haus zustande. Unserem Haus steht es frei, die Reservierung schriftlich zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind unser Haus und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er unserem Haus gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Bewirtungsvertrag.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Unser Haus ist verpflichtet, die vom Kunden reservierten Plätze bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise unseres Hauses zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen unseres Hauses an Dritte.
Nebenleistungen und Vermittlungsleistungen wie Musikkapellen, Künstler, Blumendekorationen, Sonderdrucke von Menükarten und dgl. werden extra berechnet und werden nicht in die Umsatzgarantie mit eingerechnet.
Nach schriftlicher Auftragserteilung beträgt die Stornogebühr für Musiker- und Künstlergagen 100% der Rechnungssumme, falls diese unserem Hause in Rechnung gestellt wird.
3. Musiker- und Künstlergagen werden vom Veranstalter entweder direkt mit den betreffenden Personen abgerechnet oder sie werden von uns im Voraus in Rechnung gestellt. Evtl. anfallende GEMA-Gebühren sowie die Anmeldung der Musikfolge bei der GEMA erfolgt direkt durch den
Veranstalter. Unser Haus kann darüber vom Veranstalter einen entsprechenden Nachweis verlangen.
4. Die Berechnung erfolgt auf der Basis der angemeldeten Personenzahl. Der Kunde haftet für alle Bestellungen seiner Gäste. Berechnungsgrundlage ist die Personenzahl, die 7 Werktage vor der Veranstaltung gemeldet wurde.
5. Bei Veranstaltungen behalten wir uns das Recht vor, eine Vorauszahlung zu verlangen. Unser Haus ist dabei berechtigt, bei Vertragsschluss oder zu einem späteren Zeitpunkt eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Höhe von 70% des Gesamtpreises zu verlangen. Die restlichen 30% der Rechnung werden nach Ende der Veranstaltung zur Bezahlung sofort fällig. Die Vorauszahlung ist spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung zu leisten, bei nicht fristgerechtem Eingang steht unserem Haus ein Rücktrittsrecht zu.
6. Die Öffnungszeiten sind Montag bis Sonntag von 11.00 Uhr bis 24.00 Uhr. Bei Veranstaltungen, die sich über 24.00 Uhr ausdehnen, berechnen wir einen pauschalen Nachtzuschlag in Höhe von € 30,– für jeden anwesenden Mitarbeiter unseres Hauses je angefangene Stunde. Sperrzeit für Unser Restaurant ist 24.00 Uhr. Musik ist aufgrund der Lage in einem Wohngebiet nur bis 22.00 Uhr, max. bis 24.00 Uhr, in angemessener Lautstärke gestattet.
7. Unsere Rechnungen sind zahlbar ohne Abzug innerhalb von 8 Tagen.
8. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Haus allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.
10. Die Preise können von unserem Haus ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen an der Personenzahl der zu bewirtenden Personen, oder der Leistung unseres Hauses wünscht und unser Haus dem zustimmt. Dies gilt auch für gesetzliche Mehrwertsteuererhöhungen.
11. Bei Zahlungsverzug ist unser Haus berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, bei denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Unserem Haus bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
12. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung unseres Hauses aufrechnen oder mindern.
AGB Nürnberger Altstadthof
IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen unseres Hauses.
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit unserem Haus geschlossenen Bewirtungsvertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung unseres Hauses. Erfolgt dies nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
2. Sofern zwischen unserem Haus und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche unseres Hauses auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich
gegenüber unserem Haus ausübt.
3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Plätzen hat unser Haus die Einnahmen aus anderweitiger Vergabe der Plätze sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen.
4. Unserem Haus steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren.
5. Im Falle der Stornierung einer Veranstaltung 7 Tage oder weniger vor dem Reservierungszeitpunkt bzw. bei Nichterscheinen des Kunden, wird der volle Endpreis berechnet. Im Falle der Stornierung einer Veranstaltung bis 7 Tage vor dem Reservierungszeitpunkt berechnen wir den Endpreis abzüglich ersparter Aufwendungen in Höhe von 20%.
Dabei wird der Getränkekonsum mit dem Durchschnittswert unseres Hauses von € 20,– pro Person in Ansatz gebracht. Bei einer à la carte Reservierung berechnen wir eine Pauschale von € 16,– pro Person.
Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der
geforderten Höhe entstanden ist.
Kostenfreies Rücktrittsrecht bis 4 Wochen vor Termin für Gruppenbuchungen Führungen Historische Felsengänge. Kostenfreies Rücktrittsrecht bis 8 Wochen vor Termin für Gruppenbuchungen Gastronomieleistungen, ausgenommen Künstlerverpflichtungen, die im Namen des Kunden vereinbart wurden.
6. Reservierte Tische oder Nebenräume stehen dem Auftraggeber zu der schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung. Bei Nichterscheinen werden die Plätze nach 15 Minuten freigegeben, es besteht dann kein Anspruch seitens des Kunden. Eine Inanspruchnahme der Räume über den vereinbarten Zeitraum hinaus, bedarf der vorherigen Zustimmung unseres Hauses.
V. Rücktritt unseres Hauses
1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist unser Haus in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Plätzen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage unseres Hauses auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von unserem Hause gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist unser Haus ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist unser Haus berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich unseres Hauses zuzurechnen ist, beispielsweise falls
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– höhere Gewalt oder andere von unserem Haus nicht zu vertretenden Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
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– begründeter Anlass besteht, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses oder unserer Gäste gefährdet;
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– Plätze unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, reserviert werden.
4. Bei berechtigtem Rücktritt unseres Hauses besteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VI. Schlussbestimmungen
1. Ausschließlicher Gerichtsstand für Scheck- und Wechselstreitigkeiten ist im kaufmännischen Verkehr Nürnberg. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt der Gerichtsstand Nürnberg als vereinbart.
2. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Nürnberger Altstadthof e.K Inh. Reinhard Engel Bergstrasse 19 – 21 90403 Nürnberg
Tel. 0911/2449859 FAX 0911/23555365